Satzung

1. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen Markgröningen aktiv e.V.
Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Ludwigsburg eingetragen.
Der Sitz ist Markgröningen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2. Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Zuwendungen begünstigt werden.

3. Zweck

Zweck der Vereinsarbeit ist Erhöhung der Attraktivität Markgröningens für Einwohner, Handel, Handwerk, Industrie, Dienstleister und Gäste. Der Verein ist parteipolitisch und religiös neutral und für alle Nationalitäten offen. Der Vereinszweck wird verfolgt durch Maßnahmen, die dem Informations- und Erfahrungsaus tausch und der Öffentlichkeitsarbeit dienen.
Diese Maßnahmen sind im einzelnen:

Erhebung und Sammlung von Informationen
Erfahrungsaustausch in regelmäßigen Stammtisch-Runden
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
Veröffentlichung von Handlungsvorschlägen
Förderung des ehrenamtlichen Engagements der Bürger durch Bündelung in Arbeitskreisen und Projektgruppen.

4. Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Vereinsziele unterstützt. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig.
Die Mitgliedschaft wird erworben durch einfache Erklärung gegenüber dem Vorstand mit Anerkennung der gültigen Satzung dokumentiert durch Unterschrift.
Die Mitglieder entscheiden auf der Mitgliederversammlung über die Aktivitäten des Vereins. Jedes Mitglied hat das Recht, den Vereinsorganen Vorschläge zu unterbreiten. Jedes Mitglied hat ab dem 14. Lebensjahr Stimmrecht und ist ab dem 18. Lebensjahr wählbar.
Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Erklärung des Mitglieds oder durch einen Mehrheitsbeschluss des Vorstands bei Säumnis von mehr als einem Jahresbeitrag oder grob vereinsschädigendem Verhalten. Der Ausgeschlossene hat Widerspruchsrecht. Über den Widerspruch entscheidet die nächste Mitgliederversammlung. Bezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückerstattet.

5. Mitgliedsbeitrag

Über die Höhe des Mitgliedsbeiträges entscheidet die Mitgliederversammlung. In begründeten Fällen kann der Vorstand auf Antrag eine individuelle Ermäßigung beschließen.

6. Organe

Organe des Vereins sind

– die Mitgliederversammlung und
– der Vorstand

7. Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins und findet mindestens einmal jährlich statt. Der Vorstand lädt zur Mitgliederversammlung ein. Die Einladung erfolgt schriftlich oder durch Veröffentlichung im Amtsblatt Markgröningen mindestens 14 Tage vorher. Die Einladung soll die vorgesehene Tagesordnung wiedergeben.
Eine Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn dies mindestens ein Viertel der Mitglieder unter Angabe der vorzusehenden Tagesordnungspunkte verlangt.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder und beschließt mit einfacher Mehrheit, Änderungen der Satzung sowie die Auflösung des Vereins mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
Anträge müssen mindestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingehen.
Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand.
Die Mitgliederversammlung wählt zwei oder drei Kassenprüfer für zwei nachfolgende Vereinsjahre.
Über förmliche Beschlüsse der Mitgliederversammlung wird ein Ergebnisprotokoll erstellt. Das Protokoll muss jedem Mitglied zugänglich sein.

8. Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. Jeder vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich alleine. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass die stellvertretenden Vorsitzenden nur bei Verhinderung des Vorsitzenden von ihrem Vertretungsrecht Gebrauch machen.
Die Mitglieder des Vorstand sowie maximal 8 Mitglieder bilden den erweiterten Vorstand. Diese Vorstandsmitglieder werden alle von der Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gewählt und führen die Geschäfte des Vereins. Der erweiterte Vorstand setzt die satzungsgemäßen Ziele nach den Vorgaben der Mitgliederversammlung um.
Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds haben die übrigen Vorstandsmitglieder das Recht, eine Ersatzperson bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu berufen.
Der erweiterte Vorstand tagt nach einem Sitzungsplan oder tritt nach Abstimmung unter den Vorstandsmitgliedern zusammen. Er beschließt mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder; bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.
Von den Mitgliedern des erweiterten Vorstands werden folgende Aufgaben wahrgenommen:
Die Aufgabe des Kassiers, der gegenüber den Mitgliedern die Verantwortung für eine korrekte Kassenführung trägt und einmal jährlich der Mitgliederversammlung Rechenschaft gibt.
Die Aufgabe des Schriftführers, der für die Führung von Protokollen und für die Abwicklung von Schriftwechsel im Auftrag des Vorstands verantwortlich zeichnet.
Die Aufgabe des Pressereferenten, der in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Vorstands alle Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit übernimmt.
Der erweiterte Vorstand kann weitere Aufgaben für Vorstandsmitglieder festlegen und zuordnen. Diese Aufgaben und die Aufgaben des Kassiers, des Pressereferenten und des Schriftführers können auf einzelne Vorstandsmitglieder kumuliert werden. Einzelne dieser Aufgaben können auch von mehreren Vorstandsmitgliedern arbeitsteilig wahrgenommen werden.

9. Lenkungsausschuss

Der erweiterte Vorstand kann einen Lenkungsausschuss bilden. Dieser besteht aus Vorstandsmitgliedern von Markgröningen Aktiv und Markgröningen Aktiv gegenüber verantwortlichen Vertretern aus Projektgruppen (PG) oder Arbeitskreisen (AK), die Markgröningen Aktiv hat oder an denen Markgröningen Aktiv mitwirkt.
Die PG/AK Vertreter werden vom Vorstand in den Lenkungsausschuss widerruflich berufen. Die Mitwirkung der PG/AK Vertreter beschränkt sich auf die Zeit, in welcher der PG bzw. der AK aktiv ist.

Der Lenkungsausschuss nimmt die Aufgabe wahr, Aktivitäten von Markgröningen Aktiv in Projektgruppen und Arbeitskreisen zu koordinieren, abzustimmen und ggf. zu steuern und arbeitet nach dem Konsensprinzip.

10. Auflösung des Vereins

Das Vereinsvermögen geht bei Vereinsauflösung an die Bürgerstiftung Markgröningen und muss dort satzungsgemäßen Zwecken zugeführt werden.

11. Übergangsvorschrift

Der Vorstand wird ermächtigt, eventuell Teile der Satzung bis zur Eintragung in das Vereinsregister abzuändern, soweit solche Abänderungen aufgrund Beanstandungen des Registergerichts oder aufgrund Bedenken der zuständigen Verwaltungsbehörde erforderlich und zweckmäßig sind.

Stand: 16.10.2012